- Überentnahme
- liegt vor, wenn ein Unternehmer im Wirtschaftsjahr per Saldo mehr entnimmt, als der Betrieb erwirtschaften kann. Ü. haben zur Folge, dass ein Teil der für betriebliche Kredite als Betriebsausgaben abziehbaren Zinsen in nicht abziehbare Schuldzinsen umqualifiziert und dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird (§ 4 IVa EStG; ⇡ Schuldzinsen).- Anders: ⇡ Unterentnahme.
Lexikon der Economics. 2013.