Überentnahme

Überentnahme
liegt vor, wenn ein Unternehmer im Wirtschaftsjahr per Saldo mehr entnimmt, als der Betrieb erwirtschaften kann. Ü. haben zur Folge, dass ein Teil der für betriebliche Kredite als Betriebsausgaben abziehbaren Zinsen in nicht abziehbare Schuldzinsen umqualifiziert und dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird (§ 4 IVa EStG;  Schuldzinsen).
- Anders:  Unterentnahme.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Unterentnahme — Betrag, um den die Entnahmen eines Betriebsinhabers im Wirtschaftsjahr unter der Summe der in diesem Jahr erzielten Gewinne und der in diesem Wirtschaftsjahr getätigten Einlagen bleiben. Anders: ⇡ Überentnahme …   Lexikon der Economics

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